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Nützliche Informationen für Ihre Reise

Nützliche Fragen und Antworten für Ihre Reise

Willkommen auf unserer Seite mit den häufig gestellten Fragen (FAQ)

Wir freuen uns, Sie in unserem Abschnitt Häufig gestellte Fragen (FAQ) begrüßen zu dürfen. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für eine sichere, komfortable und problemlose Reise mit uns benötigen. In diesem Leitfaden finden Sie umfassende Antworten auf Ihre häufigsten Fragen, unterteilt in vier Hauptkategorien, die alle Aspekte Ihrer Reise abdecken:
Sicherheitsgurte

Seit 2006 ist das Anlegen von Sicherheitsgurten in Bussen für alle Fahrgäste Pflicht. Alle unsere Fahrzeuge sind mit Sicherheitsgurten ausgestattet.

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, während der Fahrt den Sicherheitsgurt anzulegen. Sollten Sie Bußgelder oder Strafen zahlen müssen, werden diese an die betreffende Person weitergeleitet.

Der Verzehr von Speisen und Getränken im Fahrzeug ist gestattet; wir bitten Sie, bei der Aufrechterhaltung der Sauberkeit im Fahrzeug und bei der Abfallentsorgung mitzuwirken.

Müssen die Fahrzeuge aufgrund von Verschmutzungen durch die Gruppe speziell gereinigt werden, wird eine Pauschale von CHF 150 berechnet.

*Für den Fall, dass aufgrund von Flecken, Erbrochenem usw. besondere Reinigungsarbeiten erforderlich sind, werden die an ein spezialisiertes Unternehmen vergebenen Reinigungskosten dem Kunden direkt in Rechnung gestellt, ebenso wie die Kosten für eventuelle Ausfallzeiten.

Im Prinzip ist es verboten, sich während der Fahrt im Bus zu bewegen. Wir sind uns jedoch bewusst, dass es Situationen geben kann, in denen ein Fahrgast den Sitzplatz wechseln oder mit dem Fahrer in dringenden Fällen kommunizieren muss. In solchen Fällen sind kleine Bewegungen erlaubt, aber wir bitten die Fahrgäste, dies mit äußerster Vorsicht zu tun, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden.

Wir fordern alle Fahrgäste auf, die Fahrt auf ein Minimum zu beschränken und sich im Fahrzeug mit äußerster Vorsicht zu bewegen.

In unseren Fahrzeugen gibt es keine Toilette, aber es sind regelmäßige Pausen vorgesehen, und bei Bedarf können Sie nach Absprache mit dem Fahrer anhalten.
In allen unseren Fahrzeugen ist das Rauchen verboten, auch der Gebrauch von elektronischen Zigaretten, mit oder ohne Nikotin. Es werden jedoch immer ausreichend Raucherpausen eingelegt.

Unsere Fahrer unterliegen der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (OLR), d. h. sie müssen zu bestimmten Zeiten Zwangspausen einlegen (mindestens 45 Minuten Pause, aufteilbar in 15 und 30 Minuten, nach 4 Stunden und 30 Minuten Fahrt).

Es ist jedoch jederzeit möglich, den Fahrer um Pausen oder zusätzliche Stopps zu bitten.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Fahrer eine gute Leistung erbracht hat, ist es in unserer Branche üblich, ihm als Anerkennung für sein Engagement und seine Professionalität ein Trinkgeld zu geben.

Unsere Fahrzeuge sind mit ausreichend Platz für Handgepäck oder kleine Taschen ausgestattet. Für den Transport von sperrigem Gepäck, Sportgeräten oder anderen sperrigen Gegenständen können wir einen Anhänger zur Verfügung stellen.*

*Die Nutzung des Anhängers muss unbedingt im Voraus vereinbart werden. Wir bitten Sie daher, uns Ihre spezifischen Anforderungen vor Ihrer Reise mitzuteilen, damit wir den Transport Ihrer Gegenstände optimal organisieren können.

Gemäß Artikel 3a Absatz 4 der Verordnung über die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen wie Kindersitzen in Reisebussen für Fahrgäste ab vier Jahren nicht vorgeschrieben.

Wenn Sie mit Kindern unter 4 Jahren reisen, müssen Sie daher unbedingt einen geeigneten Kindersitz mitnehmen. Es ist zu beachten, dass Mattei Viaggi keine Kindersitze anbietet.

Wichtig ist auch, dass unsere Busse nur mit Lendenwirbelgurten ausgestattet sind. Das bedeutet, dass Kindersitze, die mit Dreipunktgurten gesichert werden sollen, in unseren Fahrzeugen nicht verwendet werden können.

Haben Sie einen Gegenstand im Bus vergessen? Vielleicht haben wir es schon für Sie geholt.

Bitte melden Sie sich während der Bürozeiten telefonisch unter 091 754 11 11 oder per E-Mail an info@mattei-viaggi.ch, um zu prüfen, ob Ihr Artikel gefunden worden ist. Wenn ja, können Sie es direkt in unserem Büro abholen.

Während Ihrer Reise können Sie Ihre privaten Fahrzeuge kostenlos an unserem Standort in Bignasco parken (keine Haftung für Schäden und Diebstahl)*.

*Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit begrenzt ist.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir keine Haftung für Verspätungen übernehmen können, die auf Umstände zurückzuführen sind, die sich unserer Kontrolle entziehen, wie z. B. starker Verkehr, Staus, Unfälle, Überlastung des Luftraums, Straßenumleitungen, Verzögerungen beim Zoll, Streiks oder andere Ereignisse höherer Gewalt.

Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Verspätungen, die Ihre geplanten Anschlussflüge, Zugverbindungen und Überfahrten auf dem Seeweg beeinträchtigen können.

Wir möchten betonen, dass wir keine Verantwortung für den Diebstahl oder die Beschädigung Ihres Gepäcks oder persönlicher Gegenstände übernehmen können, die im Bus zurückgelassen wurden.

Wir raten jedem Reisenden dringend, eine eigene Versicherung abzuschließen, die solche Risiken abdeckt, damit er sich während der Reise keine Sorgen machen muss.

Generell ist der Transport von Tieren in unseren Fahrzeugen nicht gestattet.

Wir wissen jedoch, wie wichtig Ihre vierbeinigen Freunde in Ihrem Leben sind. Wir laden Sie daher ein, sich im Voraus mit uns in Verbindung zu setzen, um mögliche Transportoptionen für Ihre Haustiere zu besprechen.

Wir werden unser Bestes tun, um Ihren Bedürfnissen im Rahmen unserer Möglichkeiten und mit Rücksicht auf die Sicherheit und den Komfort aller Fahrgäste entgegenzukommen.

Verordnung über Arbeit und Erholung (OLR1)

Lenk- und Ruhezeiten: Die Arbeits- und Ruhezeiten für Fahrer sind in ganz Europa mehr oder weniger gleich. Zu Ihrer Sicherheit halten wir uns streng an diese Vorschriften. Wenn Sie Ihre Reise auf eigene Faust planen, sollten Sie wissen, dass die maximale Arbeitszeit des Fahrers, einschließlich der Pausen, 15 Stunden pro Tag (von Garage zu Garage oder Hotel) nicht überschreiten darf. Während dieser Zeit dürfen maximal 9 Stunden Lenkzeit zurückgelegt werden. Die restlichen 6 Stunden umfassen die Arbeitszeit (Anwesenheitszeit, Reinigung usw.) und die Pausen. Die Nachtruhe (Schlafenszeit) muss 11 zusammenhängende Stunden pro Tag betragen, in Ausnahmefällen 9 Stunden. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Die Polizeibehörden überwachen die Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer sehr genau. Abweichungen oder Verstöße haben sehr hohe Geldstrafen und den sofortigen Ausschluss von der Fahrt zur Folge.

Wir geben Ihnen gerne alle Informationen und Hilfestellungen, die Sie für die richtige Planung Ihrer Reise benötigen.

Zusammenfassung:

Maximale Lenkzeit pro Tag: 9 Stunden, zweimal pro Woche 10 Stunden.

Unterbrechungen der Lenkzeit: Nach höchstens 4,5 Stunden für mindestens 45 Minuten oder Teilpausen von mindestens 15 und 30 Minuten (in dieser Reihenfolge).

Tägliche Ruhezeit: ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden, dreimal pro Woche; in Ausnahmefällen ist eine Verkürzung auf 9 Stunden möglich.

Höchstarbeitszeit pro Tag: 13 Stunden, 3 Mal pro Woche bis zu 15 Stunden.

 

VOLLSTÄNDIGE VERORDNUNG

Eine Broschüre mit Sicherheitsvorschriften und Verfahren im Falle eines Unfalls steht unseren Fahrgästen in unseren Fahrzeugen zur Verfügung.

In allen unseren Fahrzeugen befindet sich mindestens ein verschlossener Verbandskasten*, der bei Öffnung sofort ersetzt wird, damit wir jederzeit seine Vollständigkeit gewährleisten können. Unsere Fahrer überprüfen regelmäßig das Vorhandensein und den Zustand der Verbandskästen bei der Fahrzeugkontrolle.

*außer auf dem Anhänger.

Die Notausstiege sind deutlich gekennzeichnet. In der Regel können alle Fenster im Fahrgastraum als Notausstieg dienen (ein Glasbrecher ist immer an Bord), ebenso Dachluken und Türen, die sich leicht von innen entriegeln lassen.

Seit 2006 ist das Anlegen von Sicherheitsgurten in Bussen für alle Fahrgäste Pflicht. Alle unsere Fahrzeuge sind mit Sicherheitsgurten ausgestattet.

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, während der Fahrt den Sicherheitsgurt anzulegen. Sollten Sie Bußgelder oder Strafen zahlen müssen, werden diese an die betreffende Person weitergeleitet.

Gemäß Artikel 3a Absatz 4 der Verordnung über die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen wie Kindersitzen in Reisebussen für Fahrgäste ab vier Jahren nicht vorgeschrieben.

Wenn Sie mit Kindern unter 4 Jahren reisen, müssen Sie daher unbedingt einen geeigneten Kindersitz mitnehmen. Es ist zu beachten, dass Mattei Viaggi keine Kindersitze anbietet.

Wichtig ist auch, dass unsere Busse nur mit Lendenwirbelgurten ausgestattet sind. Das bedeutet, dass Kindersitze, die mit Dreipunktgurten gesichert werden sollen, in unseren Fahrzeugen nicht verwendet werden können.

Ein einsatzbereiter verbleiter Feuerlöscher ist in allen unseren Fahrzeugen vorhanden. *

*außer für das 8-sitzige Fahrzeug und den Anhänger.

Jedes Fahrzeug ist mit einem Satz für die Montage von Schneeketten in den Wintermonaten ausgestattet.

Es ist verboten, gefährliche Gegenstände oder Materialien an Bord mitzuführen.

Jeder Fahrgast ist für seine Waren verantwortlich. Sowohl im nationalen als auch im grenzüberschreitenden Verkehr. Mattei Viaggi und seine Fahrer übernehmen in dieser Hinsicht keine Haftung.

Wir raten Ihnen, keine Wertsachen unbeaufsichtigt im Bus zurückzulassen, um die Aufmerksamkeit böswilliger Personen nicht zu erregen und so böse Überraschungen zu vermeiden. Bitte denken Sie daran, dass Mattei Viaggi nicht für den Diebstahl oder die Beschädigung von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen verantwortlich ist.
Unsere Fahrzeuge werden in regelmäßigen Abständen von der Verkehrsabteilung geprüft. Alle Wartungsarbeiten werden nach den Anweisungen des Herstellers durchgeführt und Reparaturen werden in autorisierten Markenwerkstätten vorgenommen.
Alle Berufskraftfahrer, die im Besitz des Fahrerqualifizierungsnachweises (CQC) sind, sind verpflichtet, an den obligatorischen Schulungstagen teilzunehmen (5 Tage pro Jahr). Unsere Fahrer halten sich genau an diese Vorschrift und versuchen, an Schulungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung teilzunehmen.
Wir bieten unseren Kunden einen 24/7-Notdienst. Im Bedarfsfall können Sie uns unter den folgenden Telefonnummern erreichen: +41 79 655 82 96 +41 79 423 69 54

Wir empfehlen Ihnen, keine Wertsachen unbeaufsichtigt im Bus zurückzulassen, um die Aufmerksamkeit böswilliger Personen nicht zu erregen und somit böse Überraschungen zu erleben.

Bitte beachten Sie, dass Mattei Viaggi nicht für den Diebstahl oder die Beschädigung von Gegenständen haftet, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

Unsere Fahrzeuge werden in regelmäßigen Abständen von der Verkehrsabteilung geprüft. Alle Wartungsarbeiten werden nach den Anweisungen des Herstellers durchgeführt und Reparaturen werden in autorisierten Markenwerkstätten vorgenommen.
Alle Berufskraftfahrer, die im Besitz des Fahrerqualifizierungsnachweises (CQC) sind, sind verpflichtet, an den obligatorischen Schulungstagen teilzunehmen (5 Tage pro Jahr). Unsere Fahrer halten sich genau an diese Vorschrift und versuchen, an Schulungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung teilzunehmen.
Wir bieten unseren Kunden einen 24/7-Notdienst. Im Bedarfsfall können Sie uns unter den folgenden Telefonnummern erreichen: +41 79 655 82 96 +41 79 423 69 54

Unsere Fahrzeuge werden in regelmäßigen Abständen von der Verkehrsbehörde geprüft.

Alle Wartungsarbeiten werden gemäß den Anweisungen des Herstellers durchgeführt, und Reparaturen werden in autorisierten Markenwerkstätten vorgenommen.

Alle Berufskraftfahrer, die im Besitz des Fahrerqualifizierungsnachweises (CQC) sind, sind verpflichtet, an obligatorischen Schulungstagen teilzunehmen (5 Tage in 5 Jahren). Unsere Fahrer halten sich genau an diese Vorschrift und versuchen, an Schulungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung teilzunehmen.

Wir bieten unseren Kunden einen 24/7-Notdienst. Im Bedarfsfall können Sie uns unter den folgenden Telefonnummern erreichen: +41 79 655 82 96 +41 79 423 69 54

Alle Berufskraftfahrer, die im Besitz des Fahrerqualifizierungsnachweises (CQC) sind, sind verpflichtet, an obligatorischen Schulungstagen teilzunehmen (5 Tage in 5 Jahren). Unsere Fahrer halten sich genau an diese Vorschrift und versuchen, an Schulungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung teilzunehmen.

Wir bieten unseren Kunden einen 24/7-Notdienst. Im Bedarfsfall können Sie uns unter den folgenden Telefonnummern erreichen: +41 79 655 82 96 +41 79 423 69 54

Wir bieten unseren Kunden einen 24/7-Notdienst. Im Bedarfsfall können Sie uns unter den folgenden Telefonnummern erreichen:

+41 79 655 82 96

+41 79 423 69 54

Reservierung

Buchungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots zustande, die auch per E-Mail erfolgen kann (und rechtskräftig ist).

Die Rechnungen sind per Banküberweisung innerhalb von 15 Tagen ab Ausstellungsdatum zu begleichen, es sei denn, es wurden andere Bedingungen vereinbart.

Bitte verwenden Sie für die Zahlung die Angaben auf der der Rechnung beigefügten Police.

Bei Zahlungen mit Kreditkarte oder Twint wird ein Aufschlag von 4% (mindestens 10CHF) pro Transaktion erhoben.

In der Regel ist es Aufgabe der Gruppe, für den Fahrer Verpflegung und Unterkunft (in einem Einzelzimmer) zu organisieren.

Unterkünfte und/oder Freizeiteinrichtungen (Hotels, Restaurants, Skipisten, ...) bieten oft Ermäßigungen oder Gutscheine für Fahrer ab einer bestimmten Gruppengröße an, es ist immer ratsam, die Einrichtungen im Voraus zu fragen.

Kann oder will sich die Gruppe nicht um die Organisation von Verpflegung und Unterkunft für den Fahrer kümmern, werden die anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

Standard:
- Unterkunft im Einzelzimmer mit Frühstück: 180CHF+MwSt*
- Mittagessen: 25CHF+MwSt*
- Abendessen: 35CHF+MwSt*

*Sollten die Kosten diese Pauschalbeträge übersteigen, wird der Kunde unverzüglich benachrichtigt.

Sofern im Angebot nicht anders angegeben, werden die Kosten für das Abstellen des Fahrzeugs oder für die Einfahrtsgenehmigung in die Stadt dem Kunden am Ende der Fahrt in Rechnung gestellt.

Auf Wunsch können unsere Fahrzeuge mit einer individuellen Folierung versehen werden. Die Kosten für die Anbringung, das Material und die Entfernung gehen zu Lasten des Kunden.

Überschreitet der Einsatz des Fahrers das vereinbarte Zeitintervall, so wird für jede weitere Stunde eine Gebühr von 100CHF+MwSt. erhoben.

Die pauschale Schwerverkehrsabgabe (TFTP) ist in unseren Preisen enthalten.

Die Mautgebühren sind in unseren Preisen enthalten (sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben).

Im Falle eines erheblichen Anstiegs der Kraftstoffpreise behalten wir uns das Recht vor, einen entsprechenden Aufschlag zu erheben.

In den folgenden Ausnahmefällen kann Mattei Viaggi SAGL die vereinbarten Preise erhöhen:

a) Preiserhöhungen bei gebuchten Dienstleistungen

b) Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Steuern (z. B. Treibstoffzuschläge, Mehrwertsteuersätze)

Wenn Sie Ihre Reise nach einer endgültigen Bestellung stornieren müssen, fallen folgende Stornierungskosten an (in Prozent des vereinbarten Preises):

Zeit vor der Abreise

Annullierungskosten

Bis zu 20 Tage

CHF 0

19-10 Tage

10%

09-04 Tage

20%

03-01 Tage

75%

0 - keine Benachrichtigung (No Show)

100%

 

Stornierungen müssen schriftlich mitgeteilt werden und werden erst nach Eingang des Dokuments bei uns gültig.

Die vollständige Kündigung Ihres Vertrags muss schriftlich erfolgen (Brief oder E-Mail).

Die Kündigung Ihres Vertrages wird erst nach Eingang Ihrer offiziellen schriftlichen Erklärung rechtsgültig. Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Kündigung ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihrer schriftlichen Erklärung bei Ihrer Buchungsstelle während der üblichen Geschäftszeiten maßgeblich. Bei Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend.

Im Falle einer vollständigen Stornierung durch den Kunden berechnet Mattei Viaggi SAGL die folgenden Stornierungskosten:

- Halbtages- oder Ganztagesprogramm, Preis CHF 200:

 

Zeit vor der Abreise

Kosten für
Annullierung

bis zu 60 Tage

-

60 - 15 Tage

10%

14 - 8 Tage

30%

7 - 2 Tage

80%

1 - 0 (Nicht erschienen)

100%

- Mehrtägiges Programm, Preis CHF 200 plus die folgenden Annullierungskosten:

Zeit vor der Abreise

Kosten für
Annullierung

bis zu 60 Tage

-

60 - 22 Tage

30%

21 - 8 Tage

50%

7 - 2 Tage

70%

1 - 0 (Nicht erschienen)

100%

 

Die Stornierungskosten werden als Prozentsatz des Gesamtvolumens des laufenden Auftrags unmittelbar vor der vollständigen Stornierung berechnet. Alle zusätzlichen Kosten für Dritte werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei organisierten Reisen muss in der Regel 60 Tage vor der Abreise die endgültige Teilnehmerzahl mitgeteilt werden.

Sollte es notwendig sein, die Anzahl der Gäste, für die Leistungen von Drittanbietern gebucht wurden, zwischen 59 und 0 Tagen vor der Abreise zu stornieren oder zu reduzieren, wird Mattei Viaggi SAGL prüfen, welcher Betrag zurückerstattet werden kann.

In jedem Fall muss der vereinbarte Betrag in voller Höhe gezahlt werden, wenn keine Lösung zugunsten des Kunden gefunden wird.